Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 haben der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dabei haben sie ihre Überwachungsfunktion umfassend erfüllt, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse nach sorgfältiger Prüfung und Beratung gefasst und die aufsichtsrechtlich geforderte Sachkunde für Aufsichtsratsmitglieder durch Fortbildungsmaßnahmen weiter sichergestellt.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichendes Branchen- und Sachwissen sowie über Expertise in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Diese Anforderungen hat der Vorstandsausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 25d KWG überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen nach § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden vom Vorstand in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen zeitnah und ausführlich über die strategische und operative Bankplanung, die geschäftliche Entwicklung, die Investitions- und Projektvorhaben, die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage der Bank informiert. Dabei hat der Aufsichtsrat die in 2022 vollzogene Verschmelzung der Volksbank Brilon-Büren-Salzkotten mit der VerbundVolksbank OWL begleitet und sich hierzu ausführlich beraten.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates konnte seine Tätigkeiten gemäß Jahresprüfungsplan 2022 vollumfänglich erfüllen und darüber hinaus die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Bank hinsichtlich des Auslagerungsmanagements feststellen. Der Kreditausschuss hat in seinen Sitzungen neben einzelnen Kreditengagements auch den Kreditrisikobericht, das Kompetenzsystem der Bank sowie das Anzeigen- und Meldewesen behandelt. Darüber hinaus hat sich der Kreditausschuss über die Risikopräventionsmaßnahmen der Bank im Kreditgeschäft angesichts der Krisensituationen aus Lieferengpässen, steigenden Zinsen, steigender Inflation (insbesondere der Anstieg bei den Energie-, Rohstoff- und Beschaffungspreisen) und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Unternehmen und Privatpersonen informiert und diese Entwicklung für die Risikosituation der Bank bewertet. In den Sitzungen des Risikoausschusses wurden neben dem vierteljährlichen Reporting zur Risikosituation der Bank und dem Quartalsbericht der Internen Revision auch die Jahresberichte „Compliance“, „Geldwäsche“ und „Auslagerungsmanagement“ sowie die Geschäfts- und Risikostrategie und IT-Strategie der Bank vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse der Umfrage im Rahmen des LSI-Stresstests (Less Significant Institutions) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank aus 2022 sowie die Konditionengestaltung im Kundengeschäft waren darüber hinaus Schwerpunktthemen. Der Vorstandsausschuss hat sich mit der aktuellen und zukünftigen Struktur und Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach § 25d KWG sowie mit den Personal- und Vertragsangelegenheiten der Geschäftsleitung befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst. Daneben wurde die Angemessenheit des Vergütungssystems der Bank im Sinne der Institutsvergütungsverordnung und des § 25a KWG beraten und festgestellt. Aus den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig und zeitnah berichtet worden.
Den vorgelegten Jahresabschluss, den Lagebericht, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den gesonderten nicht finanziellen Bericht nach § 289b HGB hat der Aufsichtsrat geprüft und hierzu keine Einwendungen erhoben. Der Jahresabschluss ist zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt worden. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung wird zugestimmt; er entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. hat die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes vorgenommen. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Prüfungsverband hat dem Aufsichtsrat die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigt. Als Prüfungsergebnis wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung entgegengenommen und geprüft. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 5 GenG) haben Vorstand und Aufsichtsrat die Prüfungsergebnisse bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems eingehend erörtert. Es sind keine berichtenswerten Besonderheiten und Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung aufgetreten.
Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung scheiden aus dem Aufsichtsrat gemäß § 24 der Satzung folgende Mitglieder aus: Dr. Ralf Becker, Dr. Georg Böcker, Mona Niggemeyer-Hollmann, Horst Schubert und Dr. Wolfgang Zündorf. Für eine Wiederwahl stehen Dr. Georg Böcker, Mona Niggemeyer-Hollmann und Dr. Wolfgang Zündorf zur Verfügung. Die Wiederwahl ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Dr. Ralf Becker und Horst Schubert scheiden wegen Erreichens der satzungsgemäßen Altersgrenze aus. Für die gute Zusammenarbeit und ihr engagiertes Wirken im Interesse der Bank spricht der Aufsichtsrat Herrn Dr. Becker und Herrn Schubert seinen ganz besonderen Dank aus. Für die erforderliche Neuwahl wird der Aufsichtsrat entsprechend seiner Aufgabe gemäß § 25d KWG einen Wahlvorschlag ausarbeiten. Die Wahlkandidaten sollen sich dabei der Vertreterversammlung persönlich vorstellen.
Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VerbundVolksbank OWL eG dankt der Aufsichtsrat für die erfolgreiche und engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Paderborn, im April 2023
Der Aufsichtsrat
Peter Gödde
Vorsitzender