Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 haben der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dabei haben sie ihre Überwachungsfunktion umfassend erfüllt, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse nach sorgfältiger Prüfung und Beratung gefasst und die aufsichtsrechtlich geforderte Sachkunde für Aufsichtsratsmitglieder durch Fortbildungsmaßnahmen weiter sichergestellt.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichendes Branchen- und Sachwissen sowie über Expertise in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Diese Anforderungen hat der Vorstandsausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 25d KWG überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen nach § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden vom Vorstand in regelmäßigen
gemeinsamen Sitzungen zeitnah und ausführlich über die strategische und operative Bankplanung, die geschäftliche Entwicklung, die Investitions- und Projektvorhaben, die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage der Bank informiert. Dabei hat der Aufsichtsrat die Verschmelzung mit der Volksbank Brilon-Büren-Salzkotten eG ausführlich beraten und diese einstimmig beschlossen.
Der Kreditausschuss hat in seinen Sitzungen neben einzelnen Kreditengagements auch den Kreditrisikobericht, das Kompetenzsystem der Bank sowie das Anzeigen- und Meldewesen behandelt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates konnte seine Tätigkeiten gemäß Jahresprüfungsplan 2021 vollumfänglich erfüllen und darüber hinaus die Angemessenheit und Wirksamkeit der Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft der Bank feststellen. In den Sitzungen des Risikoausschusses wurden neben dem vierteljährlichen Reporting zur Risikosituation der Bank und dem Quartalsbericht der Internen Revision auch der Compliance- und Geldwäsche-Jahresbericht sowie die Geschäfts- und Risikostrategie und IT-Strategie der Bank vorgestellt und erörtert. Darüber hinaus waren zwei Schwerpunktthemen die Konditionengestaltung im Kundengeschäft sowie die Umsetzung des institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß MaSanV. Der Vorstandsausschuss hat sich mit der aktuellen und zukünftigen Struktur und Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach § 25d KWG sowie mit den Personal- und Vertragsangelegenheiten der Geschäftsleitung befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst. Daneben wurde die Angemessenheit des Vergütungssystems der Bank im Sinne der Institutsvergütungsverordnung und des § 25a KWG beraten und festgestellt. Aus den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig und zeitnah berichtet worden.
Den vorgelegten Jahresabschluss, den Lagebericht, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den gesonderten nicht finanziellen Bericht nach § 289b HGB hat der Aufsichtsrat geprüft und hierzu keine Einwendungen erhoben. Der Jahresabschluss ist zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt worden. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung wird zugestimmt; er entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. hat die gesetzliche vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes vorgenommen. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Prüfungsverband hat dem Aufsichtsrat die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Als Prüfungsergebnis wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung entgegengenommen und geprüft. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 5 GenG) haben Vorstand und Aufsichtsrat die Prüfungsergebnisse bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems eingehend erörtert. Es sind keine berichtenswerten Besonderheiten und Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung aufgetreten.
Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung scheiden aus dem Aufsichtsrat gemäß § 24 der Satzung folgende Mitglieder turnusmäßig aus: Petra Brinkmann, Michael Friemuth, Dr. Dirk Quest und Stephan Prinz zur Lippe. Alle vier Aufsichtsratsmitglieder stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Die Wiederwahl ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Der Arbeitnehmervertreter, Michael Witte, ist mit Eintritt in den Ruhestand nach der Vertreterversammlung am 1. Juni 2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Für sein engagiertes Wirken im Aufsichtsrat der Bank spricht der Aufsichtsrat Herrn Witte einen ganz besonderen Dank aus.
Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VerbundVolksbank
OWL eG dankt der Aufsichtsrat – auch mit Blick auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie – für die erfolgreiche und engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Paderborn, im April 2022
Der Aufsichtsrat
Peter Gödde
Vorsitzender